Zitierweisen im IP-Führerschein

Gesetze

Wesentliche Bedeutung für die juristische Arbeit haben die angewandten und behandelten Gesetze. Daher empfehlen wir Ihnen, die zitierten Gesetzesstellen nachzuschlagen und zu lesen. Es ist in der juristischen Arbeitsweise sehr wichtig, auf einen genauen Sprachgebrauch zu achten und die Kernaussagen der Gesetze zu verstehen.

Normen bzw. Paragraphen (§) oder Artikel (Art.) werden im IP-Führerschein wie folgt zitiert:

  • Zunächst wird der einschlägige Paragraph oder Artikel mit dem jeweiligen Gesetz genannt, beispielsweise § 2 PatG oder Art. 2 GG.
  • Danach ist der Absatz (Abs.) aufgeführt, auf den sich die Fundstelle bezieht, z. B. § 1 Abs. 1 PatG.
  • Als Letztes kann noch ein besonderer Verweis auf einen ganz bestimmten Satz (S.), Buchstaben (lit.) oder eine Nummer (Nr.) in diesem Absatz erfolgen, z. B. § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 PatG oder Art. 4 Abs. 2 lit. a.
  • Sollte der entsprechende Absatz aus nur einem Satz bestehen, erübrigt sich ein expliziter Hinweis auf „S. 1".

Andere juristische Quellen

In den einzelnen Lerneinheiten verweisen wir auch auf zusätzliche Gerichtsentscheidungen und Literaturangaben, jedoch ist für unsere Zwecke ausreichend, wenn das System der Abkürzung von Gerichtsentscheidungen deutlich geworden ist.

Beispiel:

BGH GRUR 80, 849 (850). Es handelt sich in diesem Fall um eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, welche in der GRUR (Zeitschrift für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht) aus dem Jahr 1980 abgedruckt ist. Die Entscheidung beginnt auf Seite 849, die für den besprochenen Stoff relevanten Stellen finden sich auf Seite 850.

Sofern hinter dem entscheidenden Gericht keine Zeitschrift genannt ist, sind die Urteile in eigenständigen, fortlaufenden Sammelbänden, die z. B. mit „BGHZ“, „RGZ“, „BVerfGE“ abgekürzt sein können, abgedruckt. Die erste Zahl gibt dabei die Nummer des Bands an, die nachfolgende die jeweils einschlägige Seitenzahl (z. B.: BGHZ 52, 74).

Gesetzestexte aus denen zitiert wird und deren Abkürzungen:Übersicht über die wichtigsten Gerichte/Behörden und ihre Abkürzungen.
  • Amtsgericht (AG), hier wird jeweils noch die entsprechende Stadt angefügt
  • Bundesgerichtshof (BGH)
  • Bundespatentgericht (BPatG)
  • Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
  • Europäische Patentamt (EPA)
  • Landgericht (LG), hier wird jeweils noch die entsprechende Stadt angefügt
  • Oberlandesgericht (OLG), hier wird jeweils noch die entsprechende Stadt angefügt
  • Reichsgericht (RG)